WiFi4EU – Digitale Offensive der EU fördert WLAN-Hotspots für Kommunen und Gemeinden

Aktuelle Information - 14.06.2018

Das Portal zur Initiative WiFi4EU ist zurzeit still gelegt, wie aus einer Information an registrierte Unternehmen und die eingeblendete Meldung auf der Webseite der Initiative hervorgeht. Wir informieren Sie, sobald das Portal wieder verfügbar ist. Weiterlesen...

Original Artikel

Die EU fördert ab März 2018 mit insgesamt 120 Millionen Euro den WLAN-Ausbau in europäischen Kommunen. Damit wird das Ziel verfolgt, an zentralen Orten des öffentlichen Lebens (Parks, öffentliche Plätze und Gebäude) kostenfreies WLAN bereitzustellen. Diese WLAN-Hotspots sollen dann für alle ohne Gebühren nutzbar sein.

Kommunen können sich bewerben

Nach dem Motto „Wer zuerst kommt mahlt zuerst“ können Kommunen auf dem Online-Portal welches im Laufe des März online geschaltet werden soll, einen Antrag stellen.  Nach einem eher unbürokratischen Beantragungs- und Bewilligungsprozedere erhält die Kommune einen Gutschein (Voucher) in Höhe von maximal 15.000 €.

Die finanziellen Mittel können dann für Hardware und Installation eingesetzt werden. Gegebenenfalls entstehende Kosten für die Planung eines WLAN Hotspots sind nicht förderfähig und müssen selbst getragen werden. Auch Projekte die den Umfang der maximalen Fördersumme von 15.000 € übersteigen sollten, können umgesetzt und über den Gutschein teilweise finanziert werden.

In der ersten Aufforderung zur Bewerbung können sich nur Gemeinden oder entsprechende kommunale Verwaltungen bewerben. Die Liste der Gemeinden, die einen Antrag stellen können steht zur Einsichtnahme zur Verfügung. Damit kann jede Gemeinde prüfen ob sie sich anmelden/bewerben kann.

Wichtig:

Die Bearbeitung der Anträge sowie die Bewilligung erfolgen der Reihe nach (Datum und Uhrzeit der Antragstellung). Somit bestehen natürlich für diejenigen die sich schnell bewerben bessere Chancen auf eine Zusage.

Nach einer entsprechenden Förderzusage müssen die finanziellen Mittel innerhalb von anderthalb Jahren für ein WLAN-Projekt eingesetzt werden. Ansonsten verfällt der Gutschein. Bis 2020 ist der der Förderzeitraum festgesetzt. Für die Umsetzung (Auswahl der Hardware, Lieferung, Installation, Wartung, ggf. Lizensierungen) kann ein entsprechend professionelles WLAN Installationsunternehmen frei gewählt werden.

Registrierung/spätere Antragsstellung (Oben rechts kann auf Deutsch umgestellt werden.)

Wer kann sich in der nächsten Phase bewerben?

  • Öffentliche Träger
  • Bibliotheken
  • Gesundheitszentren
  • Museen

Wofür ist die Gemeinde zuständig?

Für die notwendige Internetverbindung sowie die Wartung der Geräte muss die Gemeinde sorge tragen. Es muss also gewährleistet sein, dass die Bürger und Besucher den hochwertigen Wifi-Internetzugang mindestens drei Jahre lang kostenfrei nutzen können.

Dazu muss eine von der Kommission bereitgestellte gemeinsame visuelle Identität (SSID) verwendet werden und über die zugehörigen Online-Informationen verweisen. Dazu muss es eine entsprechende Vorschaltseite (Captive Portal) geben. Alle bei uns im Shop vertretenen Anbieter unterstützen ein solches Portal.

Quellen

Die Europäische Kommission, WiFi4EU, Dezember 2017
Liste der antragsberechtigten Kommunen

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